Ob Selfmailer, Katalog, Maxikarte oder andere Werbebotschaften: Die Einhaltung der Postvorschriften ist einer der Eckpfeiler für die gelungene Aussendung von Printmailings.
Da der Versand durch die Deutsche Post stark automatisiert ist, gilt es einige Regeln zu beachten. Hierbei wird zwischen Dialogpost Standard und Groß unterschieden. Wir haben Ihnen die wichtigsten Postvorschriften (Standard) für den erfolgreichen und pünktlichen Versand Ihrer Printwerbung zusammengestellt – ohne unnötige Zusatzkosten.
Postvorschriften: Zoneneinteilung
Für eine gelungene Aussendung gilt es die Gestaltung einer Werbebotschaft an den maschinellen, automationsfähigen Workflow der Post anzupassen. Das heißt: Die Aufschriftseite muss den Postvorschriften entsprechend gestaltet sein. Diese Aufschriftseite eines Standardmailings ist in vier Bereiche gegliedert: Die Lese-, Frankier-, Absender- und Codierzone.
Diese Postzonen gelten auch bei „Dialogpost Groß“. Lediglich die Codierzone entfällt. Bei Fragen zu Dialogpost Groß, wenden Sie sich gerne an unsere Fachberatung – Jetzt kontaktieren!
Absenderzone
Alle Informationen zum Absender müssen klar und deutlich aus der Absenderzone hervorgehen. Das ist zum Beispiel bei der Bearbeitung von Rücksendungen sehr wichtig. Nach Postvorschriften dürfen in die Absenderzone Angaben wie Werbeaufdrucke und -grafiken platziert werden.
Hinweis: Im Dialogmarketing wird der Absender gerne in der Lesezone direkt über der Adresse platziert, wie zum Beispiel bei einem Selfmailer. Das bietet gestalterischen Freiraum für die Grafik.
Frankierzone
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frankierung. Nach Postvorschriften dürfen in der Frankierzone nur zugelassene Frankierarten der Deutschen Post angebracht werden. Des Weiteren ist die Frankierzone sonstigen postalischen Vermerken sowie weiteren Servicehinweisen der Deutschen Post vorbehalten. Hier ein paar Beispiele der zugelassenen Frankierarten:
- Briefmarken müssen zur Entwertung innerhalb der Frankierzone angebracht werden. Ist das nicht der Fall und die Briefmarke wird falsch positioniert, wird diese nicht berücksichtigt.
Tipp: Eine individuell, an die Werbebotschaft angepasste Briefmarke ist Aufmerksamkeitsstark und ein einzigartiger Markenbotschafter. Achtung: Individuell gestaltete Briefmarken dürfen keine bekannten Gebäude oder Persönlichkeiten abbilden. Auch dürfen Sie nicht den Anschein einer „echten“ Briefmarke erwecken.
- Der Frankiervermerk (Frankierwelle) besteht aus der Frankierwelle mit Posthorn, der Angabe des Produkts (DIALOGPOST) und dem Hinweis „Ein Service der Deutschen Post“.
Hinweis: In Verbindung mit einer kundenindividuellen Darstellung, muss die gesamte Frankierzone in Pastelltönen (weniger als 20 % Farbdeckkraft) oder in Weiß gestaltet sein. Dasselbe gilt für den Frankiervermerk bei Werbeantwort und Responseplus.
- Für den digitalen Frankiervermerk (DV-Freimachung mit Matrixcode im Anschriftenbereich) gilt ebenfalls die Farbregelung der Frankierwelle. Hinzu kommt, dass der Matrixcode eine gute Druckqualität und einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund aufweisen muss.
Weitere Postvorschriften zu Frankierarten finden Sie im Handbuch der Deutschen Post ab S. 23.
Lesezone
In der Lesezone wird die Anschrift des Empfängers platziert. Zusätzlich kann sich auch der Absender in dieser Zone befinden. Ist das der Fall, sollte der Absender einzeilig und oberhalb der Empfängeranschrift liegen. Der restliche Bereich der Lesezone darf grafisch gestaltet werden, wenn rund um die Adresse eine Ruhezone von 20 mm berücksichtigt wird. Diese Ruhezone darf weiß oder hellfarbig (20 % Farbdeckkraft) gestaltet werden, jedoch keine Text- oder Bildelemente enthalten.
Codierzone
Die Codierzone ist eine weitere der vier wichtigen Postzonen. Die Anschrift des Empfängers wird maschinell gelesen und in eine Leitcodierung, eine Art Strichcode umgewandelt. Dieser orangefarbene Strichcode wird in der Codierzone auf die Sendung aufgebracht. Er ermöglicht eine schnelle und zielgerichtete Sortierung der Sendungen.
Hinweis: Dieser Bereich muss zwingend freigelassen werden und darf keine Gestaltungselemente wie Grafiken, Texte oder Farbfonds enthalten.
Postvorschriften: Farbregelungen beachten
Nicht jede Farbe ist als Untergrund (Farbfond) für den Postversand geeignet. Farben, welche gegen die Postvorschriften verstoßen, zählen als Störer und können maschinell nicht gelesen werden. Deshalb sollte der Untergrund der Zonen immer weiß oder in hellen Pastelltönen ausgestaltet sein.
Dieser Beitrag soll Ihnen in erster Linie als kompakter Leitfaden dienen und einen Überblick zum breitgefächerten Thema Postvorschriften liefern.
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